On the road again !

THE KÖLNER STRASSEN-KUNST-KULTUR-ORDNUNG

Die Stadt Köln begrüßt die ortsansässige und international reisende Zunft der Straßenkünstler/innen. Wir wissen Ihre Anwesenheit als Attraktion für die Stadt zu schätzen. Unter Mitwirkung erfahrener Straßenkünstler/innen und Vertretern der anliegenden Geschäftsleute haben wir sinnvolle Regelungen getroffen, die uns allen dienen sollen. Jedes Regelwerk offenbart seine Schwächen erst in der täglichen Praxis, deshalb nimmt das Kulturamt ihre schriftlichen Verbesserungsvorschlägen zur Weiterentwicklung gerne entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Kulturamt der Stadt Köln

i.a (?) MANFRED POST (?) Rock- & > Straßenkunstbeauftragter (?) <

Was ist Straßenkunst ?

Alle künstlerischen Betätigungen, wie z.B Musik, Kabarett, gesellschaftskritsche Aktionskunst, Straßenmalerei, Theater, Tanz, Zauberei, Akrobatik und praktiziertes Kunsthandwerk zählen zur traditionsreichen Straßenkunst. Eine inhaltliche Zensur von Kunst findet nicht statt, insofern sie den ethischen oder hygienischen Werten unserer Gesellschaft nicht grob widerspricht. Nur gebotene Einschränkungen im Bereich unzumutbarer Geräuschentwicklung, Nötigung, Hygiene und Ruhezeiten, sowie die Standortwahl aus verkehrspolitischer Hinsicht werden durch diese STRASSEN-KUNST-KULTUR-ORDNUNG erfaßt.

Das Regelwerk

In den blau umrahmten Bereichen des Stadtplans, d.h. Schildergasse, Hohe Straße, Wallrafplatz, Domvorplatz, Roncalliplatz, Wallraf-Richards-Museum, Rheinufer, Breitestraße,Mediapark und Alt-Stadt ist Straßenkunst erlaubt. Die Markierungen und Symbole "Schwarz" und "Weiß" im Plan regeln die zeitlichen Einschränkungen in den Straßenabschnitten mit Rücksicht auf die angrenzenden Geschäftsleute und Anwohner. Die direkten Schnittpunkte der beiden Zeitzonen sind als Standort zu meiden. Zusätzlich "gelbe" Symbole weisen auf eine Besonderheit dieser Standorte hin, die es zu beachten gilt. Mit Ausnahme der Straßenmaler sind alle an den grundsätzlichen Standortwechsel im 2 Stunden - Turnus gebunden. Straßenmaler unterliegen jedoch bei der Wahl des Standorts, Arbeitsmaterials, und Raumausnutzung eigenen Bestimmungen. * (s.u.) Alle Symbole im Stadtplan finden Sie zur genaueren Orientierung. auch an Gebäuden und Plätzen in der Innenstadt wieder. Praktiziertes Kunsthandwerk ist ohne Reisegewerbeschein erlaubt, solange das Produkt nicht als Ware verkauft wird.

- Spielzeiten -

> Spielzeiten im schwarzen Bereich <

schwarzvon 8.00-10.00 Uhr/12.00-14.00 Uhr/16.00-18.00 Uhr/20.00-22.00 Uhr

> Spielzeiten im weißen Bereich <

schwarzvon 10.00-12.00 Uhr/14.00-16.00 Uhr/18.00-20.00 Uhr/ab 21.00-22.00 Uhr

> Spielzeiten im schwarzweißen Bereich <

schwarzvon 10.00-22.00 Uhr mit Standortwechsel nach jeweils 2 Stunden

- Sonderregelungen -

  • Künstler/innen, die Kraft ihrer Darbietung Bewegungsraum benötigen oder ein größeres Publikum anziehen, sind angehalten den Durchgangsverkehr zu gewährleisten und die empfohlenen "gelb" gekennzeichneten Plätze zu nutzen. Aufforderungen aufgrund einer konkreten Staubildung diese Plätze zu nutzen sind nachzukommen. Inhaber einer Sondererlaubnis sind grundsätzlich angehalten, sich an diese Plätze zu halten.
  • > Gelbe Plätze für Darbietungen mit größerem Publikum <

    schwarzSpielzeiten : Siehe Zusatzsymbole

    - Einschränkung von Lautstärke -

  • Eine elektrische Verstärkung von Instrumenten und Stimmen bedarf einer Sondererlaubnis. In Ausnahmefällen ist die leichte Verstärkung von sehr leisen akustischen Instrumenten, wie z.B. Maultrommel auch ohne Sondererlaubnis geduldet.
  • Das spielen unverhältnismäßig lauter oder weittragender Instrumente wie z.B Percussion. Trommeln, oder verschiedene ungedämpfte Blasinstrumente bedarf einer
  • Sondererlaubnis

  • Der Einsatz eines Bandgerätes, CD- oder Digitalplayers zur Unterstützung einer Performance darf die Lautstärke eines akustischen Instruments, wie z.B Akkordeon nicht überschreiten, oder bedarf einer. Sondererlaubnis.
  • Die Künstler/innen sind angehalten, in gebührendem Abstand zu Platzangebot und Geräuschentwicklung ihrer Kollegen zu arbeiten. Ist dies nicht möglich gilt das Platzangebot in der Innenstadt als erschöpft.
  • - Solidarität unter Geschäftsleuten -

  • Beim Musizieren ist der Verkauf von Tonträgern, auf denen ausschließlich eigene Werke enthalten sind, ist ohne Reisegewerbeschein erlaubt.
  • ( i.S.d. Art.5 Abs.3 GG.)

    -----Siehe dazu Anhang----

  • Anliegende Geschäftseingänge müssen während der Geschäftsstunden frei bleiben
  • Nach Geschäftsschluß sowie an Sonntagen und Feiertagen entfallen alle zeitlichen Einschränkungen der Straßenabschnitte zwischen 8.00 und 22.00 Uhr. Der Standortwechsel alle 2 Stunden gilt weiterhin.
  • Alle Künstler/innen sind angehalten, ihren Standort sauber zu verlassen.
  • In den Sommermonaten Juni, Juli, August, September ist Straßenkunst
  • Freitag , Samstag und am Vorabend von Feiertagen abends bis 23 Uhr lediglich geduldet, insofern durch die anliegenden Hotels oder Anwohner keine Beschwerden an sie herumgetragen werden.
  • Offen herumstehende Alkoholflaschen sind nicht gestattet.
  • - Unerwünschte Praktiken -

  • Das gezielte Herumwandern an Terrassenlokalen widerspricht dem freiwilligem Genuß von Kunst. Die Künstler/innen sind deshalb angehalten, sich in gebührendem Abstand an ihre festen Standorte mit den zeitlichen Vorgaben zu halten. Nur persönlichen Einladungen der Wirtsleute selbst darf nachgegangen werden.
  • Niemand hat ein Gewohnheitsrecht auf einen bestimmten Standort. Unlautere Absprachen zum Standorttausch unter Künstlerkollegen, die zu dauerhafter Benachteiligung Dritter führen, sind nicht gestattet. - FAIR PLAY !
  • - Regeln für Straßenmaler -

  • Straßenmalerei unterliegt keiner zeitlichen Einschränkung oder Standortwechsel von 8-23 00 Uhr
  • Straßenmalerei ist wegen Platzmangel auf der Hohestraße nicht erlaubt
  • Als Arbeitsgundlage für die Bodenmalerei ist den Künstlern/innen nur wasserlöslicher Kreide gestattet.
  • Malerei auf Leinwand kann bei entsprechender Vorsicht mit anderen Materialien getätigt werden.
  • Zur Befestigung am Boden ist nur leichtlösliches Haushaltsklebeband erlaubt.
  • Spühtechniken sind grundsätzlich nicht erlaubt
  • Bei Verunreinigung des Bodens mit schwerlöslichen Farbresten ist der Künstler in erster Linie selbst umgehend zur Reinigung angehalten. Bei Verstößen oder schwerwiegenden Fällen wird die Reinigung gegen Erstattung der entstehenden Kosten durch die Stadt Köln vorgenommen.
  • Die maximalen Bodenfläche von Bildern darf grundsätzlich 4 x 4 Meter nicht überschreiten. Nur auf dem Domvorplatz und Rocalliplatz sind unter Rücksicht auf Kollegen und Verkehrsaufkommen max. 5 x 5 Meter erlaubt. FAIR PLAY
  • Eine zeitlich begrenzte Sondererlaubis kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15,-DM durch das Kulturamt der Stadt Köln erteilt werden. Die Entscheidung zur Erteilung einer Sondererlaubnis wird durch den Grad der kulturellen Attraktion unter ausdrücklicher Berücksichtigung kurzfristig durchreisender Straßenkünstler bestimmt.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis

    Anmerkungen und Empfehlungen

    BACKGROUND

    Dieses Modell ist ein sehr sensibles Regelwerk und basiert auf langjährigen Erfahrungen eines international bereisten Kölner Straßenkünstlern. Die Motivation für diese Empfehlung ist es Köln als Kulturstadt eine Straßen-Kunst-Kultur-Ordnung zu geben, die allen dient. Die Kritiker sollten zur Kenntnis nehmen, das gute Straßenkünstler in der Stadt das am häufigsten fotografierte Motiv nach dem Kölner Dom sind. Erst die Straßenkunst fördert neben dem Betrieb von Springbrunnen eine gemütliche Basaratrhmosphäre die zu Kaufanreizen in der Innenstadt führt. Die Produkte in den Konsumtempeln in den Vororten sind billiger und Parkplätze dort zum Teil kostenlos. Selbst der Urkölner käme also nur aus Gründen der Atmosphäre wieder in der Innenstadt bummeln. Auch eine Wiederbelebung der Innenstadt, die der touristischen Vermarktung dienen soll, kann ohne die international anerkannten Straßenkünstler atmosphärisch nicht gelingen. Mangelnde Differenzierung zwischen gesellschaftlicher Rehabilitation und Resozialisierung haben jedoch in der Vergangenheit zu unqualifizierter Intervention durch das Ordnungsamt geführt und Köln international nicht nur unter reisenden Künstlern/innen in Verruf gebracht. Die internationale Kunst meidet inzwischen die Stadt, da sie als stolze Zunft mit ganz eigenen Kommunikationswegen, die freundlichen konkreten Angebote anderer Städte zu nutzen weiß. In diesen Städten ihren kulturellen und atmosphärischen Auftrag voll erfüllend, haben zusätzlichen noch zu jährlich stattfindenden kleinen Straßenkünstlerfestivals geführt, zu dehnen die Kommunen selbst einladen. In Köln haben statt dessen praxisferne Straßenmusikerregeln, Einsparungen und eine kurzsichtige Unternehmerpolitik in der Innenstadt auf den Kulturtourismus sowie auf das Einkaufsverhalten der Einheimischen eine wirtschaftliche Fehlentwicklung zur Folge, die inzwischen jedoch erkannt wurde. Mit Hinblick auf eine tourismusorientierte Kultur,- und Wirtschaftspolitik, ist das Image und die Werbewirksamkeit unserer Stadt in Zukunft also wesentlich von einer warmen Innenstadtatmosphäre abhängig, die gerade die Straßenkunst unverzichtbar macht.

    Kunst gehört in die qualifizierten Hände des Kulturamts, in geistiger Nähe zu seinem Klientel !

    Eine freie sich ständig entwickelnde Straßenkunst ist der lebendige Spiegel unserer kultureller Gegenwart, inmitten historischer Kunst und Kulturdenkmäler. Sie zählt damit zum Herzen und Flair jeder Weltstadt und ist immer am Puls der Zeit. Professionelle Straßenkünstler unterliegen auf der " ehrlichsten Bühne der Welt " sehr harten Gesetzmäßigkeiten eines freien Marktes. Dieser bedarf professioneller Regelungen mit experimentellen und gesellschaftskritischem Freiraum um eine gegenseitig erwünschte Wirkung auf die Stadt zu fördern. Die Festlegung der Zeitzonen und Plätze bedarf deshalb langjähriger Erfahrungen aus der Perspektive der Künstler im Umgang mit Standorten und seinem Umfeld auch mit Hinblick auf die angrenzenden Geschäftsleute. Wir empfehlen sogar zur gezielten Förderung des Kaufverhaltens in weniger frequentierter Innenstadtbereichen, deshalb die Ausweitung auf Gebiete in dehnen Straßenkunst bisher nicht erlaubt war. Diese Erweiterung dient gleichzeitig zum Auffangen eines kurzfristigem sessional bedingtem Überangebot einkehrender Künstler und offenbart ortskundigen lohnenswerte Alternativen im Einklang mit den Geschäftsleuten. Im Idealfall entsteht dadurch eine interaktive Wirkung auf den gesamten Innenstadtbereich mit ihren leicht ausgelagerten Fußgängerzonen. Eine rein statische Festlegung zeitlicher oder räumlicher Zonen von Seiten der Stadt, ohne eine konkrete praxisnahe Beratung macht dieses Modell jedoch vollkommen wertlos.

    1. Empfehlung

    "Richtlinienformel" für die ausführenden Organe Kulturamt, Ordnungsamz & Polizei. Im Umgang mit engagiert musizierenden Berbern oder musikalischen Obdachlosen empfiehlt sich diese als Straßenkünstler zu werten, sowie etwas Engagement und vor allem die Spielregeln einzufordern. Der anerkannten Status als "Überlebenskünstler" entspricht einer sanften pädagogische Maßnahme. Dieses auf diesem Weg erreichbare Klientel wird moralisch vertretbar an Regeln, Bewegung, Zeit, und Leistung im Rahmen ihrer ureigenen künstlerischen Kondition herangeführt, mit den Ziel sich bereich von Mittagsruhe oder grundsätzlicher Belästigung. In Abwägung allgemeiner Interessen einer belebten Innenstadt kann diesen Mietern ein Doppelverglasung nahe gelegt werden, die grundsätzlich der Geräuschentwicklung in einer Fußgängerzone gerecht wird. Dies besonders auch mit Hinblick auf die Kehrkolonne und Ladegeräuschen während der Abend,- und Morgenstunden

    5.Empfehlung

    Wie man in den Wald schreit so hallt es heraus

    Das Wort VERBOTEN oder PLAGE sollte in der Neufassung Straßen-kunst-Kultur-Ordnung gemieden werden. Gute durchreisende Künstler aus anderen Kulturkreisen entwickeln je nach Ansprache und Vokabular unverhältnismäßige Angst vor dem fremden Staat und ihren Repräsentanten. Eine Diskriminierung durch das Wort "Plage" bei einem kurzfritigen Überangebot am Markt ist unangebracht und entspricht der Hetze. Angebot und Nachfrage gekoppelt mit klugem Raumangebot regelt den Markt primär selbst. Bei übermäßigem Angebot ziehen Profis mit Bahn oder Auto schnell weiter, sobald die Grundversorgung zur Weiterfahrt gewährleistet ist. Bei kurz einkehrenden Künstlern, die der Straßen-Kunst-Kultur-Ordnung Kraft ihrer Darstellung jedoch nur mit einer Sondererlaubnis entsprechen, sollte der soziale Aspekt, der eine zügige Weiterfahrt erst gewährleistet bei der Erteilung immer mit ins Kalkül gezogen werden.

    6 Empfehlung

    Erste Grobe Einteilung von Zeitzonen :
    Hohe Straße - 1 weiße und 1 schwarze Zone
    Schildergasse - 1 weiße und 1 schwarze Zone
    Altstadt - 1 weiße und 1 schwarze Zone
    Breitestraße - 1 weiße und 1 schwarze Zone
    Wallrafplatz - 1 weiße oder 1 schwarze Zone
    mit der Zusatzkennzeichnug "Gelb"
    Wallraf-Richards-Museum - 1 weiße oder 1 schwarze Zone
    mit der Zusatzkennzeichnug "Gelb"
    Verlängerung Hohe Straße-Waidmarkt - 1 weiße oder 1 schwarze Zone
    mit der Zusatzkennzeichnug "Gelb"
    Springbrunnen Schildergasse (Pimmel) - 1 weiße oder 1 schwarze Zone
    mit der Zusatzkennzeichnug "Gelb"
    Domvorplatz - 1 schwarzweiße Zone
    mit der Zusatzkennzeichnug "Gelb"
    Roncalliplatz - 1 schwarzweiße Zone
    mit der Zusatzkennzeichnug "Gelb"
    Rheinufer - 1 schwarzweiße Zone
    mit der Zusatzkennzeichnug "Gelb"
    Mediapark - 1 schwarzweiße Zone
    mit der Zusatzkennzeichnug "Gelb"

    7. Empfehlung

    Juristische Eigenheiten beachten

    Der Verkauf von CD´s die eigene Musik enthalten ist ohne Reisegewerbescghein erlaubt, betrifft formal aber ansonsten keine andere Waren die als vor Ort gefertigte Kunstwerke veräußert werden (Sonderfall!) Dies beruft sich auf die nicht zum Gewerbe gehörende künstlerische Betätigung, die auch in den Steuergesetzen ihre Berücksichtigung findet. I.S.d. Art.5 Abs.3 GG unterliegt damit nicht der Reisegewerbekartenpflicht nach § 55 GewO. Diese Auslegung ist inzwischen durch mehrere Urteile und Klagen gegen andere Kommunen und Städte bestätigt und kann auf Wusch nachgewiesen werden.

    8.Empfehlung

    Kluge Abwägung bei der Erteilung einer Sondererlaubnis

    1. Die Erteilung einer Sondererlaubnis muß gerade auch am Wochenendengewährleistet sein, ansonsten gilt sie als erteilt.
    2. Bei der Bewertung durch das Kulturamt zur Erteilung einer Sondererlaubnis sollte auch der soziale Aspekt kurzfristige einkehrender Künstler/innen bedacht werden, die gemäß ihrer Darbietung der Straßen-Kunst-Kultur-Ordnung formal erst einmal nicht entsprechen. Eine leere Reisekasse, läßt keine Weiterfahrt zu, und in Frankfurt war die Kölner Regel leider nicht zu erahnen.
    3. Die Erteilung einer Sondererlaubnis darf keinesfalls in die bisher verheerend unqualifizierten Hände des Ordnungsamts gelangen. Gegebenenfalls empfehlen wir die Einstellung eines eigens dafür qualifizierten Arbeitslosen der Kraft einer pädagogischen oder künstlerischen Grundlage dieses Klientel betreut. Im Bewerbungsprofil sollte dabei auch auf Sprachkenntnisse und eine gewisse Lebenserfahrung, im Umgang mit den Künstlern/ innen aber auch "Lebenskünstler/innen" geachtet werden.
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